Ausgabe 9/2023
Verfahrensrecht Aktuell vom 01.03.2023
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.08.2022 - 7 K 7045/20, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI R 18/22)

Keine Zustellfiktion bei zustellungsfreien Tagen

Für den Beginn der Frist von drei Tagen nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kommt es auf die Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post und nicht auf das aufgedruckte Datum des Bescheids an. Post i.S.d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO sind grundsätzlich auch private Postdienstleistungsunternehmen. Die Zugangsvermutung gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt jedoch, wenn das Finanzamt den Bescheid durch einen privaten Postdienstleister versendet, dieser Postdienstleister generell nicht an sechs, sondern nur an fünf Tagen pro Woche zustellt, wenn deswegen innerhalb der Dreitagesfrist an einem Werktag generell keine Postzustellung an der Wohnung des Steuerpflichtigen durchgeführt worden ist, und wenn der Steuerpflichtige glaubhaft darlegt, die Zustellung eines an einem Freitag vom Finanzamt dem privaten Postdienstleister übergebenen Bescheids sei bei ihm erst am nächsten Dienstag erfolgt.

FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.08.2022 - 7 K 7045/20, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VI R 18/22)