Ausgabe 39/2021
Thema der Woche vom 29.09.2021
BFH, Urt. v. 07.07.2021 - III R 40/19

Kindergeld - Beginn und Beendigung eines Hochschulstudiums

Der BFH hatte im Hinblick auf den Kindergeldbezug die Frage zu klären, wann ein Hochschulstudium als beendet gilt. Dabei reicht eine mündliche Mitteilung über das Prüfungsergebnis nicht aus, um das Ende einer Ausbildung anzuzeigen.

BFH, Urt. v. 07.07.2021 - III R 40/19

Sachverhalt

Klägerin und Revisionsklägerin des Verfahrens vor dem BFH war eine Mutter einer im Mai 1992 geborenen Tochter. Die Tochter studierte ab März 2015 an einer Hochschule im Masterstudiengang "Management". Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs wurde der Tochter zunächst mündlich mitgeteilt. Der Abschluss und die Abschlussnoten wurden Ende Oktober 2016 online gestellt. Ende November 2016 holte die Tochter dann ihr Zeugnis im Prüfungsamt selbst ab.

Die Tochter schrieb sich anschließend im April 2017 für einen weiteren Bachelorstudiengang im Fach "Politikwissenschaft" an einer technischen Universität ein.

Die Mutter war im öffentlichen Dienst tätig. Das Kindergeld für die Tochter wurde von der Familienkasse des Dienstherrn der Mutter mit Bescheid vom 30.06.2016 für einen Zeitraum von September bis Februar 2017 festgesetzt.