Kindergeld, Ausland, Auszahlung, Anspruch, Aufhebung
Rechtsfrage: 1. Kommt es für eine Berücksichtigung ausländischer Leistungen (hier: "Child Benefit") im Rahmen von Art. 68 Abs. 2 der VO Nr. 883/2004 darauf an, dass eine Leistung tatsächlich ausgezahlt wird oder genügt es, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht? 2. Erfolgt eine Art Aufhebung des Anspruchs auf "Child Benefit" durch den "High Income Child Benefit Charge"?
Normenkette:
EStG § 62; EStG § 65; EGV 883/2004 Art. 67; EGV 883/2004 Art. 68; Hinweise:
Zulassung durch BFH
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, vom 29.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7307/16