Kindergeld wird bei volljährigen Kindern insbesondere nur dann weitergezahlt, wenn sie sich noch in der beruflichen Erstausbildung befinden. Durch die Umstellung der Studiengänge auf modulare Bachelor- und Masterstudiengänge stellt sich die Frage, wann die Erstausbildung beendet ist. In einem aktuellen Streitfall hatte der BFH zu entscheiden, wie sich die Aufnahme eines Masterstudiums nach abgeschlossenem Bachelorstudium unter Aufnahme einer Vollzeitberufstätigkeit auswirkt. Der BFH äußert sich insbesondere auch dazu, wann eine Überschreitung der gesetzlichen 20-Wochenstundengrenze bei einer Erwerbstätigkeit unschädlich sein kann.
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