Der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder hängt üblicherweise davon ab, ob bereits eine Erstausbildung beendet wurde. Hierbei bestehen häufig Zweifelsfragen, ab welchem Zeitpunkt die Erstausbildung abgeschlossen ist. In einem aktuellen Urteil vom 23.10.2019 (III R 14/18) hat sich der BFH nun zu der Frage des Kindergeldanspruchs in dem Fall geäußert, wenn innerhalb einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung eine Umorientierung stattfindet. In einem weiteren aktuellen Urteil vom 18.09.2019 (III R 59/18) ging es um das Aussageverweigerungsrecht des volljährigen Kindes im Kindergeldprozess.
Der Urteilsfall
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