Der vom Bundeskabinett am 04.05.2011 verabschiedete Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BeitrRLUmsG)" sieht die Einführung eines automatisierten Verfahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen vor. Anders als bisher besteht zukünftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuerbeträge vorab bereits durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung erst anschließend im Veranlagungsverfahren erfolgt. Hierzu wird das seit 2009 bestehende Übergangsverfahren durch ein neues automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt. Damit sollen nicht nur die Regelungen vereinfacht und der mühevolle Umweg der Nacherfassung der Kirchensteuer über die Veranlagung vermieden werden. Diese Lösung soll auch in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle zur zeitnahen Erfassung und Sicherstellung des Kirchensteueraufkommens führen, was mit der derzeitigen Regelung nicht gewährleistet ist. Nachfolgend werden die aktuelle und die geplante neue Rechtslage für die Beratungspraxis dargestellt.
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