Das Bundeskabinett will gemäß Beschluss vom 12.10.2016 in den Jahren 2017 und 2018 den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld geringfügig anheben sowie die sog. kalte Progression beim Lohn- und Einkommensteuertarif ausgleichen. Die Erhöhungen von Grund- und Kinderfreibeträgen sind verfassungsrechtlich geboten, um das Existenzminimum steuerfrei zu belassen. Die Entlastungen für den Einzelnen bleiben übersichtlich.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
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