Ausgabe 42/2016
Gesetzgebung vom 18.10.2016

Kleine Steuersenkung 2017/18

Das Bundeskabinett will gemäß Beschluss vom 12.10.2016 in den Jahren 2017 und 2018 den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld geringfügig anheben sowie die sog. kalte Progression beim Lohn- und Einkommensteuertarif ausgleichen. Die Erhöhungen von Grund- und Kinderfreibeträgen sind verfassungsrechtlich geboten, um das Existenzminimum steuerfrei zu belassen. Die Entlastungen für den Einzelnen bleiben übersichtlich.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten von jetzt 8.652 € um 168 € (2017) und um weitere 180 € auf 9.000 € (2018) angehoben werden.
  • Der Kinderfreibetrag soll von jetzt 4.608 € um 108 € (2017) und um weitere 72 € auf 4.788 € (2018) steigen. Hinzu kommt der unveränderte Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 €.
  • Gleichzeitig soll das Kindergeld von jetzt 190 € (für das erste und zweite Kind) im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 € monatlich je Kind auf 192 bzw. 194 € angehoben werden. Gleiches gilt für weitere Kinder, bei denen das Kindergeld von jetzt 196 bzw. 221 € jeweils um 2 € jährlich angehoben wird.