Ausgabe 26/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 29.06.2022
BFH, Urt. v. 08.12.2021 - I R 24/19

Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte

  1. Der Begriff des "Termingeschäfts" i.S.v. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist im Grundsatz nach wertpapier- und bankenrechtlichen Maßgaben zu bestimmen und vom Kassageschäft abzugrenzen. Das Ausmaß der spezifischen Gefährlichkeit eines konkreten Geschäfts spielt weder für die Qualifizierung als Termingeschäft noch als Kassageschäft eine Rolle (Fortentwicklung des Senatsurteils v. 21.02.2018 - I R 60/16, BFHE 261, 35, BStBl II 2018, 637). Knock-out-Produkte in Form von Zertifikaten (hier: Unlimited TurboBull-Zertifikate) unterfallen als Kassageschäfte nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG.
  2. Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft unterfallen als "Kosten" dem Abzugsverbot nach § 10 Nr. 2 zweiter Halbsatz KStG, wenn diese - abstrakt betrachtet - auf eine der in § 10 Nr. 2 erster Halbsatz KStG genannten Steuern entfallen. Einer darüber hinausgehenden Akzessorietät, wonach die verbindliche Auskunft auf eine bestimmte, festgesetzte und nicht abziehbare Steuer entfällt, bedarf es nicht.
BFH, Urt. v. 08.12.2021 - I R 24/19

Zu Leitsatz 1: