Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Jahr 2014 die derzeitigen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts für verfassungswidrig erklärt. Vor etwa einem Jahr wurde dann ein seither heiß diskutierter Regierungsentwurf für eine verfassungskonforme Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgelegt. Die Reform nähert sich nun anscheinend der Zielgeraden. Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben einen Kompromiss ausgehandelt, der den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ermöglicht. Der Bundestag hat die Reform am 24.06.2015 verabschiedet. Strittige Punkte konnten ausgeräumt werden, derzeit steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus.
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