Ausgabe 26/2016
Thema der Woche vom 28.06.2016

Koalition einigt sich auf Reform der Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Jahr 2014 die derzeitigen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts für verfassungswidrig erklärt. Vor etwa einem Jahr wurde dann ein seither heiß diskutierter Regierungsentwurf für eine verfassungskonforme Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgelegt. Die Reform nähert sich nun anscheinend der Zielgeraden. Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben einen Kompromiss ausgehandelt, der den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ermöglicht. Der Bundestag hat die Reform am 24.06.2015 verabschiedet. Strittige Punkte konnten ausgeräumt werden, derzeit steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus.

Hintergrund

  • Am 17.12.2014 hat das BVerfG das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 21/12), weil die Regelungen zur Begünstigung von unternehmerischem Vermögen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
  • Das BVerfG kritisierte insbesondere die Regel- und Optionsverschonung auch für sehr große Betriebsvermögen, die ggf. eine Übertragung ohne steuerliche Belastung ermöglichten.
  • Zudem kritisierte es die Lohnsummenregelung, die erst bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern greift, die derzeitigen Regelungen zum sog. schädlichen Verwaltungsvermögen sowie vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten, welche die derzeitigen Regelungen bieten.