Ausgabe 22/2021
Gesetzgebung vom 02.06.2021

Körperschaftsteueroption und ATAD-Umsetzung beschlossen

Noch vor der Bundestagswahl hat der Bundestag den Weg für zwei Gesetzesvorhaben bei der Unternehmensteuer freigemacht. Über die Entwürfe hatten wir bereits in der Ausgabe 13 (STX 2021, 180) berichtet. Bis auf kleinere Änderungen sind diese nun auch Gesetz geworden. Die jetzt noch fehlende Zustimmung des Bundesrats ist noch vor der Sommerpause zu erwarten.

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

Der Bundestag hat am 21.05.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/29843) in zweiter/dritter Lesung beschlossen. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab 2022 ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden (neuer § 1a KStG).

Dazu enthält der Gesetzesbeschluss u.a. folgende Änderungen:

  • Festlegung von Einzelheiten zum Antrag - Form (grundsätzlich elektronisch), Frist (ein Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahrs) und Adressat (Präzisierung);
  • Präzisierung der Regelung zur Rückoption bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters;
  • Regelung zur Verhinderung von nicht oder niedrig besteuerten Einkünften bei internationalen Qualifikationskonflikten;
  • Regelung zur Grunderwerbsteuer;