Die Bundesregierung hat am 09.12.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Bereits am 25.11.2014 hatte das BMF ein erstes Konzept vorgelegt, am 27.08.2015 folgte der Referentenentwurf. Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs bei verstärkter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren zu sichern. Der jetzt veröffentlichte Entwurf enthält die Ergebnisse der 18-monatigen gemeinsame Arbeit von Bund und Ländern unter Beteiligung von Kammern, Verbänden sowie Finanzrichtern. Zentrale Zielsetzungen sind die Steigerung der Effizienz der Finanzbehörden durch den Einsatz von Informationstechnologie, die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens durch höhere Nutzerfreundlichkeit sowie die dafür notwendige Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere in der Abgabenordnung. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Punkte vor.
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