Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BR-Drucks. 500/13 v. 14.06.2013) hat am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Mit dieser gesetzlichen Maßnahme sollen die Zugangshürden für die elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend gesenkt und das Nutzervertrauen im Umgang mit dem neuen Kommunikationsweg gestärkt werden.
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