Ausgabe 3/2009
Thema der Woche vom 15.01.2009

Kontenabruf 2009: Neue Regeln im steuerlichen Bereich

§ 93 Abs. 7 und 8 AO regeln die Voraussetzungen für Kontenabrufersuchen der Finanzbehörden und anderer Behörden und Gerichte. Der seit April 2005 erlaubte Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO hatte sich fast unbemerkt durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 geändert, wobei der erweiterte Zugriff nach § 93 Abs. 8 AO für außersteuerliche Zwecke wie z.B. der Sozialbehörden durch die Unternehmensteuerreform eingeführt wurde und damit erst zum 18.08.2008 in Kraft getreten ist. Das Thema der Woche widmet sich ausschließlich den Änderungen nach § 93 Abs. 7 AO, die mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 in Kraft getreten sind und jetzt verstärkt in den steuerlichen Bereich eingreifen. Insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen erfahren sie eine neue Praxisrelevanz. Zudem wurden in das geänderten AEAO einige Besonderheiten aufgenommen (BMF-Schreiben v. 02.01.2009 - IV A 3 - S 0062/08/10007).

I. Ausgangspunkt: Entscheidung des BVerfG