Betrifft eine Betriebsprüfung bei Rechtsanwälten einen Bereich, in dem diesen ein Vorlageverweigerungsrecht aus § 104 Abs. 1 AO zusteht, dürfen Kontrollmitteilungen i.S.d. § 194 Abs. 3 AO nur erfolgen, wenn die Rechtsanwälte vorab über die Absicht, Kontrollmitteilungen zu versenden, in Kenntnis gesetzt worden sind. Geschieht dies nicht, besteht bzgl. der Kontrollmitteilungen ein Verwertungsverbot.
Das Verfahren des FG betraf einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Umsatzsteuerbescheids. Die Antragstellerin hatte Rechtsanwälte einer eingetragenen Partnerschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen gegenüber der B GmbH beauftragt. Insoweit ging es um Zahlungsrückstände der B GmbH. Diese zahlte nach schriftlicher Aufforderung durch die Rechtsanwälte die ausstehenden Beträge inklusive der Umsatzsteuer auf das Fremdgeldkonto der Kanzlei. Nach der Verrechnung mit offenen Gebührenforderungen wurden die Gelder dem Geschäftsführer der Antragstellerin im Streitjahr ausgezahlt. Für das Streitjahr reichte die Antragstellerin jedoch keine Umsatzsteuererklärung ein.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|