Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen wurde durch die einengende BFH-Rechtsprechung zu Bauträgerfällen und die darauf folgenden Übergangsregelungen zu einem sehr komplexen Thema für die Praxis. Der BFH hat sich jetzt im Urteil vom 23.02.2017 zu den Voraussetzungen einer Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen beim leistenden Unternehmer geäußert, nämlich zur korrekten Anwendung der Übergangsregelung in § 27 Abs. 19 UStG.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|