Ausgabe 34/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 24.08.2022
BFH, Urt. v. 21.04.2022 - V R 18/19

Kosten für einen sachverständigen Dritten als Kassenprüfer als Massekosten

  1. Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in die Beauftragung eines Kassenprüfers eingebunden ist, indem er dem Gläubigerausschuss den Prüfer vorschlägt und dem Prüfer den Beschluss des Gläubigerausschusses über dessen Beauftragung übermittelt.
  2. Wird ein sachverständiger Dritter durch den Insolvenzverwalter mit der Prüfung beauftragt, sind die Kosten der Prüfung Masseverbindlichkeiten, da sie i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch die Verwaltung der Masse verursacht werden.
BFH, Urt. v. 21.04.2022 - V R 18/19

Der Kläger war Insolvenzverwalter über das Vermögen einer AG in Liquidation. Der nach den Vorschriften der Insolvenzordnung eingerichtete Gläubigerausschuss beauftragte einen externen Kassenprüfer. Der Insolvenzverwalter machte einen Vorsteuerabzug aus der von dem Kassenprüfer ausgestellten Rechnung geltend. Das Finanzamt erkannte die Beträge jedoch nicht als Vorsteuern an und setzte dementsprechend die Umsatzsteuern gegen den Kläger fest.