Der Kläger war Insolvenzverwalter über das Vermögen einer AG in Liquidation. Der nach den Vorschriften der Insolvenzordnung eingerichtete Gläubigerausschuss beauftragte einen externen Kassenprüfer. Der Insolvenzverwalter machte einen Vorsteuerabzug aus der von dem Kassenprüfer ausgestellten Rechnung geltend. Das Finanzamt erkannte die Beträge jedoch nicht als Vorsteuern an und setzte dementsprechend die Umsatzsteuern gegen den Kläger fest.
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