Ausgabe 34/2022
Thema der Woche vom 24.08.2022
BFH, Urt. v. 17.05.2022 - VIII R 26/20

Kostendeckelung und Leasingsonderzahlungen

Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rdnr. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wird, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.

BFH, Urt. v. 17.05.2022 - VIII R 26/20

Urteilsfall

Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2012 bis 2014 als selbständiger Zahnarzt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Seinen Gewinn ermittelte er nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung.

Am 15.12.2011 leaste der Kläger einen Pkw, welchen er zu mehr als 50 % betrieblich nutzte. Da er kein Fahrtenbuch führte, ermittelte er die private Kfz-Nutzung nach der 1-%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Der Leasingvertrag wurde für den Zeitraum 15.12.2011 bis 14.12.2014 abgeschlossen. Im Dezember leistete der Kläger eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 21.888 €, ab Januar 2012 wurden monatliche Leasingraten von 187,29 € entrichtet.