Ausgabe 47/2012
Gesetzgebung vom 22.11.2012

Künftig mehr elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Unternehmern und Bürgern

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung hat das Ziel, bundesweit durch den Abbau von Schwierigkeiten die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, indem den Behörden ermöglicht wird, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik anzubieten - untereinander sowie zu Steuerpflichtigen, durch medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung.

Das noch im Entwurf vorliegende Gesetz will Anreize schaffen, indem Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgern sowie nach dem Bedarf von Unternehmen strukturiert nutzerfreundlich als Dienstleistungen aus einer Hand angeboten werden. Dabei sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Auf dem gegensätzlichen Weg wird auch die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtert. Die übliche Schriftform kann - neben der qualifizierten elektronischen Signatur - auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden:

  1. Von der Verwaltung gestellte Formulare, die i.V.m. sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Antragstellers übermittelt werden. Eine solche sichere elektronische Identifizierung wird insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion oder eID-Funktion des neuen Personalausweises gewährleistet.