Ausgabe 10/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 06.03.2014
BFH, Urt. v. 17.12.2013 - VIII R 42/12

Kursverluste bei Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung und ohne Emissionsrendite

Kursverluste aus der Veräußerung von Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung, die keine Emissionsrendite aufweisen, sind nicht gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steuerwirksam, da die Vorschrift auf Wertpapiere, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn ohne größeren Aufwand möglich ist, keine Anwendung findet (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 20.11.2006 - VIII R 97/02, BStBl II 2007, 555).

BFH, Urt. v. 17.12.2013 - VIII R 42/12

Kurzfassung

Das Urteil betrifft die Rechtslage vor Einführung der Abgeltungsteuer.

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 EStG gehörten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch die Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung von sonstigen Kapitalforderungen, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c zweite Alternative EStG) oder bei denen die Kapitalerträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. d erste Alternative EStG), soweit sie der rechnerisch auf die Besitzzeit entfallenden Emissionsrendite entsprechen.