BFH anhängig
II R 41/22
Normen:
BewG § 14;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1799/21

Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Bewertung, Kapitalwert, Vervielfältiger

BFH-anhängig seit 20.01.2023
II R 41/22

DRsp Nr. 2023/61218

Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Bewertung, Kapitalwert, Vervielfältiger

Rechtsfrage: Sind bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG in Fällen, in denen § 14 Abs. 2 BewG eine Korrektur bei frühzeitigem Versterben vorsieht, die nach § 14 Abs. 1 BewG sich ergebenden Tabellenwerte dergestalt zu korrigieren, dass eine doppelte Erfassung von Sterbefällen ausgeschlossen wird? Verstößt die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln, wie in § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 4 BewG vorgegeben, gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau gem. Art. § 3 Abs. 2 und 3 GG ?

Normenkette:

BewG § 14;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorinstanz: FG Köln, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1799/21