Ausgabe 25/2013
Gesetzgebung vom 20.06.2013

Leichte Verbesserung der steuerlichen Altersvorsorge

Neben dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz hat noch ein weiteres Gesetz am 05.06.2012 den Vermittlungsausschuss mit erfolgreichem Abschluss verlassen. Das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (BR-Drucks. 72/13) soll die private Altersvorsorge - u.a. die sog. Riester-Rente - stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten verbessern.

Der Bundesrat war jedoch der Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Dabei ging es um die Verminderung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 % auf 1 %. Zudem war die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung um 20 % (von 20.000 ı auf 24.000 ı) als unangemessen beanstandet worden.

Nach dem Vermittlungsergebnis wird auf diese Änderungen verzichtet (Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, BT-Drucks. 17/13721) und die restlichen Neuerungen können unverändert in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben das Ergebnis bereits angenommen (BR-Drucks. 476/13).

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

Einführung eines Produktinformationsblatts