Ausgabe 6/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 06.02.2014
BMF-Schreiben v. 03.01.2014 - IV D 1 - S 7072/13/10005

Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses nicht bindend

Das BMF weist darauf hin, dass die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses keine rechtliche Bindungswirkung für die Finanzämter entfalten. Rechtlich maßgebend sind das UStG, die UStDV, der UStAE sowie die weiteren Verwaltungsanweisungen.

Der Mehrwertsteuerausschuss ist eine Institution auf EU-Ebene. Basis für seine Einrichtung ist Art. 398 MwStSystRL. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Die Leitung hat die Europäische Kommission. Er ist ein beratender Ausschuss und kann daher keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen. Die Leitlinien werden durch den Ausschuss erarbeitet und sollen eine Orientierungshilfe für die Anwendung der MwStSystRL geben. Sie enthalten lediglich die Ansichten des beratenden Ausschusses, stellen aber keine offizielle Auslegung des Unionsrechts dar.

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