Liebhaberei
bei kurzfristiger Vermietung nicht abgeschlossener Wohnungen an Angehörige
Bei einer
auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und
typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt,
letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich
über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben.
Von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit
ist nicht auszugehen, wenn es nur eine begrenzte Anzahl möglicher
Mieter - vornehmlich die Angehörigen des Steuerpflichtigen - gibt,
weil er nicht abgeschlossene Wohnungen in dem von ihm selbst bewohnten
Haus vermieten will, und die in Betracht kommenden, wenigen Personen
nur ein zeitlich begrenztes Interesse an der Anmietung haben.