Ausgabe 9/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 27.02.2014
FG Hamburg, Urt. v. 26.09.2013 - 3 K 181/11, rkr.

Liebhaberei bei kurzfristiger Vermietung nicht abgeschlossener Wohnungen an Angehörige

  1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben.
  2. Von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist nicht auszugehen, wenn es nur eine begrenzte Anzahl möglicher Mieter - vornehmlich die Angehörigen des Steuerpflichtigen - gibt, weil er nicht abgeschlossene Wohnungen in dem von ihm selbst bewohnten Haus vermieten will, und die in Betracht kommenden, wenigen Personen nur ein zeitlich begrenztes Interesse an der Anmietung haben.
FG Hamburg, Urt. v. 26.09.2013 - 3 K 181/11, rkr.

Kurzfassung