Ausgabe 38/2020
Thema der Woche vom 16.09.2020
FG Köln, Urt. v. 12.02.2020 - 5 K 2225/18

Liebhaberei: Vermietung eines Homeoffice an den Arbeitgeber

Das FG Köln hat entschieden, dass die Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem an den Arbeitgeber vermieteten Homeoffice (Gewerbeimmobilie) an einer fehlenden Überschusserzielungsabsicht scheitern kann.

FG Köln, Urt. v. 12.02.2020 - 5 K 2225/18

Der Urteilsfall

Im Streitfall sind die verheirateten Steuerpflichtigen jeweils zu 50 % Eigentümer eines Zweifamilienhauses, wobei das Haus aus der von dem Ehepaar im Erdgeschoss selbstgenutzten Wohnung und einer weiteren Wohnung im Souterrain besteht. Letztgenannte Wohnung wurde als Homeoffice genutzt und aufgrund eines Mietvertrags zwischen den Eheleuten und dem Arbeitgeber des Ehemannes umsatzsteuerpflichtig vermietet. Der Ehemann betrieb von dort aus seine Tätigkeit als Vertriebsleiter für den Arbeitgeber. Der Mietvertrag war zeitlich an den Arbeitsvertrag des Klägers gebunden bzw. an die Weisung des Arbeitgebers, die Tätigkeit in diesen Büroräumen zu betreiben. Bei Kündigung des Arbeitsvertrags bzw. bei entsprechender Weisung des Arbeitgebers sollte das Mietverhältnis automatisch enden.