Ausgabe 18/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 01.05.2014
BFH, Urt. v. 27.02.2014 - V R 21/11

Lieferung sog. Pocket-Bikes an Privatpersonen in das Gemeinschaftsgebiet

  1. § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind.
  2. Zur Personenbeförderung bestimmt sind auch solche Fahrzeuge, die von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet werden.
BFH, Urt. v. 27.02.2014 - V R 21/11

Kurzfassung

In der Sache ging es um die Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge. Während die Klägerin den Export von Pocket-Bikes als umsatzsteuerfrei ansah, vertraten das Finanzamt und das FG die Auffassung, diese Lieferungen seien umsatzsteuerpflichtig, da Pocket-Bikes nicht für den Personentransport bestimmt seien, sondern nur für sportliche Zwecke und zum Umherfahren auf privatem Gelände genutzt werden könnten.

Der BFH hob das Urteil des FG auf und gab der Klage statt: