Gerät eine GmbH in die Krise, ist oftmals die Frage, wie Einlagen des Gesellschafters zu behandeln sind, insbesondere, ob nachträgliche Anschaffungskosten vorliegen. Diese können dann ggf. einen steuerlichen Verlust aus dem Anteil erhöhen. Häufig bürgen Gesellschafter, insbesondere im mittelständischen Bereich, für Darlehen der Gesellschaft gegenüber den Banken auch persönlich. Der BFH hatte jetzt in einem aktuellen Urteil zu entscheiden, ob auch dann nachträgliche Anschaffungskosten vorliegen, wenn die Gesellschaftereinlage dazu geleistet wurde, um eine Bürgschaftsinanspruchnahme des Gesellschafters zu vermeiden.
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