Mit Schreiben vom 25.01.2023 hat das BMF zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach dem
Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt nicht für diesen tätig werden kann, ist der Arbeitgeber in der Regel für die ersten sechs Wochen dazu verpflichtet, eine Lohnfortzahlung zu leisten. Diese Lohnfortzahlung stellt regulären Bruttoarbeitslohn dar, welcher voll steuerpflichtig (i.S.d. § 19 Abs. 1 EStG i.V.m. §
Bleiben Arbeitnehmer jedoch, ohne krank zu sein, auf Anordnung des Gesundheitsamts von seiner Arbeit fern, erhalten sie für ihren Verdienstausfall eine Verdienstausfallentschädigung nach §
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