Ab 2009 wird die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter für die nächsten zwei Jahre wieder eingeführt.
Die Neuregelung gilt bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 angeschafft oder hergestellt werden. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes betragen und 25 % nicht übersteigen.
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