Ausgabe 50/2008
Gesetzgebung vom 11.12.2008

Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"

Am 04.12.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" verabschiedet. Es handelt sich dabei um die steuerlichen Maßnahmen aus dem Programm der Bundesregierung zur Stützung der Konjunktur als Folge der Finanzkrise und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Der Bundesrat hat - entgegen ursprünglicher Ankündigungen - in seiner Sitzung am 05.12.2008 zugestimmt. Damit steht nur noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus, die noch in diesem Jahr erfolgen soll. Über weitere Maßnahmen soll erst Anfang 2009 wieder im Bundeskabinett diskutiert werden.

Die Konjunkturmaßnahmen im Einzelnen:

1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Ab 2009 wird die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter für die nächsten zwei Jahre wieder eingeführt.

Die Neuregelung gilt bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 angeschafft oder hergestellt werden. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes betragen und 25 % nicht übersteigen.