Das Merkblatt wurde neu gefasst. Das bisher mit BMF-Schreiben vom 12.12.2009 (
Das Merkblatt ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Es soll Unternehmer über die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen unterrichten. In erster Linie ist es für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet. Zur Abgrenzung der Fälle der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthält das Merkblatt folgende Hinweise:
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