Ausgabe 8/2023
Umsatzsteuer Aktuell vom 22.02.2023
BMF-Schreiben v. 27.01.2023 - III C 2 - S 7270/20/10002 :001

Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Das Merkblatt wurde neu gefasst. Das bisher mit BMF-Schreiben vom 12.12.2009 (IV B 8 - S 7270/07/10001, BStBl I, 1292) herausgegebene Merkblatt wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das Merkblatt ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Es soll Unternehmer über die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen unterrichten. In erster Linie ist es für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet. Zur Abgrenzung der Fälle der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthält das Merkblatt folgende Hinweise:

  • Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die von im Ausland ansässigen Unternehmen steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen empfangen, schulden die darauf entfallende Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Dies gilt auch, wenn die jeweilige Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird (§ 13b Abs. 5 Satz 7 UStG). Weitere Informationen enthält Abschn. 13b.1 UStAE.