Ausgabe 24/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 12.06.2014
FG Düsseldorf, Urt. v. 12.02.2014 - 7 K 407/13 E, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VIII R 10/14)

Mietverhältnis zwischen Eheleuten über Geschäftsräume

Das objektive Nettoprinzip gebietet den Abzug der vom Steuerpflichtigen zur Einkünfteerzielung getätigten Aufwendungen auch dann, wenn diese Aufwendungen auf für betriebliche Zwecke genutzte, aber in fremdem Eigentum stehende Wirtschaftsgüter erbracht werden (vgl. BFH, Beschl. v. 30.01.1995 - GrS 4/92, BStBl II 1995, 281; v. 23.08.1999 - GrS 2/97, BStBl II 1999, 782).

Ungeachtet der steuerlichen Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eheleuten sind AfA und Schuldzinsen für die vom Nichteigentümer-Ehegatten genutzten Geschäftsräume, für die er die Anschaffungs- und Finanzierungskosten getragen hat, als Betriebsausgaben bei den Einkünften des Nichteigentümer-Ehegatten aus selbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen (Anschluss an BFH, Urt. v. 25.02.2010 - IV R 2/07, BStBl II 2010, 670).

FG Düsseldorf, Urt. v. 12.02.2014 - 7 K 407/13 E, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VIII R 10/14)

Kurzfassung