Ausgabe 26/2012
Thema der Woche vom 28.06.2012

Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der BFH hält mit Urteil vom 01.03.2012 - VI R 33/10 an seiner ständigen Rechtsprechung (Urt. v. 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, und v. 16.11.2005 - VI R 64/04, BStBl II 2006, 410) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Es reicht daher nicht, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden. Der BFH bestätigt zudem die strenge Verwaltungsauffassung in R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR.