Ausgabe 13/2023
Gesetzgebung vom 29.03.2023

Mindeststeuer wird umgesetzt

Das BMF hat am 20.03.2022 den Diskussionsentwurf für ein "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" veröffentlicht. Der Diskussionsentwurf enthält zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15.12.2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie - MinBestRL) die Elemente für die Anwendung der Nachversteuerungsvorschriften ab dem 31.12.2023 in einem neu eingeführten Mindeststeuergesetz (MinStG).

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Mindestbesteuerungsrichtlinie bis zum 31.12.2023 in nationales Recht umzusetzen. Deshalb soll das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr durchgeführt und abgeschlossen werden. Die Verbände haben bis zum 21.04.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Diskussionsentwurf.

Hinweis

International werden voraussichtlich zahlreiche weitere Staaten eine Mindestbesteuerung einführen. Offen ist aber insbesondere hinsichtlich der USA, ob diese Regelungen gleichwertig mit der EU-Richtlinie bzw. dem OECD-Standard sein werden.

Inhalte des Diskussionsentwurfs