Ausgabe 35/2023
Steuertipp vom 30.08.2023

Mit Mini-Solaranlagen für Balkon und Terrasse unbürokratisch Energiekosten sparen

Mini-Solaranlagen mit einem oder zwei Modulen, auch als "Balkonkraftwerke" bezeichnet, erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Sie ermöglichen es, mit wenig Aufwand bis zu 800 kWh Strom pro Jahr selbst zu erzeugen. Durch die niedrigen Anschaffungskosten, die aktuell bereits deutlich unter 500 € liegen, amortisieren sich die Anlagen entsprechend schnell. Viele Städte und Gemeinden gewähren im Rahmen ihrer Klimaschutz-Strategien außerdem zusätzliche Förderungen. In München liegen diese beispielsweise bei bis zu 240 € je Anlage.

Steuerlich profitieren private Endverbraucher gleich in mehrerlei Hinsicht:

  1. Auf alle Bestandteile des Balkonkraftwerks (Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Kabel und Stecker) fällt durch § 12 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer mehr an. Viele Produkte wurden daher zum Jahreswechsel entsprechend günstiger.
  2. Durch § 3 Nr. 72 EStG sind die Erträge, insbesondere der Eigenverbrauch, ebenfalls steuerfrei. Die Anmeldung einer unternehmerischen Tätigkeit ist nicht notwendig.