BFH-anhängig seit 20.07.2023
VIII R 13/23
Mitarbeiterbeteiligung, Kapitaleinkünfte, Nichtselbständige Arbeit, Abgrenzung, Stille Beteiligung
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?
Hinweise:
Zulassung durch BFH
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, vom 06.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen
12 K 1692/20
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