Mitarbeiterbeteiligung, Kapitaleinkünfte, Nichtselbständige Arbeit, Abgrenzung, Stille Beteiligung
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?
Hinweise:
Zulassung durch BFH
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht, vom 25.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 849/21