Ausgabe 2/2005
Gesetzgebung vom 13.01.2005

Mitteilung des BMF zur Zukunft der Eigenheimzulage

Mit dem Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage (Gesetzentwurf BR-Drs. 620/04) setzt die Bundesregierung den von ihr eingeschlagenen Weg des umfassenden Abbaus ungerechtfertigter steuerlicher Subventionen und Ausnahmetatbestände konsequent fort. Ziel ist es, die nicht mehr zeitgemäße steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz in Zukunft einzustellen und die dabei frei werdenden finanziellen Mittel für die Stärkung von Forschung und Innovation einzusetzen. Diese Regelung steht im Zusammenhang mit dem Kabinettbeschluss vom 23.6.2004 zum Entwurf des Bundeshaushalts 2005.

Bauherren, die vor der Verkündung einer Änderung des Eigenheimzulagengesetzes mit der Herstellung beginnen und Erwerber, die vor der Verkündung einer Änderung des Eigenheimzulagengesetzes den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage, d.h. für sie gelten noch die bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.