Das Bundeskabinett hat am 09.09.2020 eine Verordnung zur Änderung der
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden vielen Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich betroffen sind, von Bund und Ländern Unterstützungsleistungen gewährt (u.a. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen für KMU). Bei diesen Leistungen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, deren Besteuerung sicherzustellen ist. Das bislang papiergebundene Mitteilungsverfahren nach der
Die Änderung der
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