Ausgabe 38/2014
Sonstiges Aktuell vom 18.09.2014
BFH, Urt. v. 09.07.2014 - II R 49/12

Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands durch anderweitige Zurechnung des Gesellschaftsanteils

  1. Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands kann sich aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, so dass dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist.
  2. Für diese Zurechnungsentscheidung kann unter Beachtung grunderwerbsteuerrechtlicher Besonderheiten auf die Grundsätze des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zurückgegriffen werden.
BFH, Urt. v. 09.07.2014 - II R 49/12

Kurzfassung

Der BFH hat die Anforderungen präzisiert, unter denen eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft vorliegt und damit Grunderwerbsteuer auslösen kann.

Bei einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft unterliegt die Änderung ihres Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer, wenn 95 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar auf neue Gesellschafter übergehen (§ 1 Abs. 2a GrEStG).