Der Bundesrat hat am 29.01.2016 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der zahlreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht. Zum dauerhaften Erhalt eines Besteuerungsverfahrens, das weiterhin zeitgemäß ist und effizient seine Aufgaben erfüllt, sind nach Auffassung der Bundesregierung Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung erforderlich.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BR-Drucks. 631/15) sieht verschiedene Einzelmaßnahmen vor, die u.a. die Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns betreffen. Ziel ist es darüber hinaus, eine ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung in geeigneten Steuerfällen zu erreichen. Das Gesetz soll dafür einen klaren rechtlichen Rahmen vorgeben.
Daneben sind u.a. folgende Maßnahmen geplant:
Die Änderungen sollen grundsätzlich 2017 in Kraft treten. Über erste Einzelheiten haben wir Sie bereits im Thema der Woche der Ausgabe 51-52/2015 informiert.
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