Ausgabe 42/2014
Körperschaftsteuer Aktuell vom 16.10.2014
OFD NRW, Kurzinfo v. 01.08.2014 - KSt Nr. 02/2014

Musterverfahren für Wohnungsunternehmmen ohne Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Bereits in einer früheren Kurzinformation (Nr. 34/2008 v. 20.06.2008) hatte die Vorgängerbehörde der OFD NRW (OFD Rheinland) auf die Neuregelung, d.h. die ausschüttungsunabhängige Nachzahlung, des Körperschaftsteuerhöhungsbetrags durch § 38 Abs. 4 ff. KStG hingewiesen. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG enthält jedoch ein Antragswahlrecht auf Fortgeltung der alten ausschüttungsabhängigen Regelung. Ausgeschlossen sind davon allerdings u.a. Wohnungsunternehmen des privaten Rechts, deren mittelbare oder unmittelbare Anteilseigner nicht zu mindestens 50 % juristische Personen des öffentlichen Rechts oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigte Körperschaften sind.

Die Finanzverwaltung hatte in Folge dieses Ausschlusses vom Wahlrecht zahlreiche Einsprüche gegen die Festsetzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags und die damit gleichzeitig erfolgte Ablehnung des Antrags nach § 34 Abs. 16 KStG zu vermelden.

Die OFD NRW hat darauf hingewiesen, dass die Streitfrage zurzeit in einem Musterverfahren vor dem BFH geklärt wird (Az. I R 37/14). Insofern ruhen Einsprüche, die auf dieses Verfahren gestützt werden.

Hinweis

In der Kurzinformation wird allerdings ausdrücklich angeordnet, dass keine AdV zu gewähren ist.

OFD NRW, Kurzinfo v. 01.08.2014 - KSt Nr. 02/2014