Der BFH hat mit Urteil vom 29.03.2017 über die Frage entschieden, ob im Fall einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung eine Korrektur der Vorsteuer nach § 17 Abs. 2 UStG durch den Insolvenzverwalter durchzuführen ist. Weitere Frage war, ob die daraus resultierende Umsatzsteuer als eine Masseverbindlichkeit oder eine Insolvenzforderung zu qualifizieren ist.
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