Ausgabe 10/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 06.03.2014
BFH, Urt. v. 20.08.2013 - IX R 1/13, NV

Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine Beteiligung bei Inanspruchnahme aus Gesellschafterbürgschaft

Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung aus der Inanspruchnahme einer Gesellschafterbürgschaft, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind.

BFH, Urt. v. 20.08.2013 - IX R 1/13, NV

Kurzfassung

Streitig war die Höhe eines Auflösungsverlusts i.S.v. § 17 Abs. 4 EStG. Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der - regelmäßig bei Abschluss der Liquidation entstehende - Gewinn aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft qualifiziert beteiligt war und die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt. Entsprechendes gilt für aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehende Verluste.