Ausgabe 26/2014
Körperschaftsteuer Aktuell vom 26.06.2014
BFH, Urt. v. 12.03.2014 - I R 55/13

Nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns i.S.v. § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG 2002 erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises aus einem Anteilsverkauf (hier infolge eines Streitvergleichs) sowie nachträglich angefallene Veräußerungskosten wirken deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG 2002 (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die (ebenfalls außerbilanziell) vorzunehmende (Gegen-)Korrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns (Bestätigung und Fortführung des Senatsurt. v. 22.12.2010 - I R 58/10, zum Teil entgegen BMF-Schreiben v. 13.03.2008, BStBl I 2008, 506).

BFH, Urt. v. 12.03.2014 - I R 55/13

Kurzfassung