Ausgabe 30/2013
Thema der Woche vom 25.07.2013

Nachträglicher Wechsel der Gewinnermittlungsart

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 26.07.2011 - 2 K 123/10 (Revision eingelegt, Az. beim BFH: III R 13/13) entschieden, dass ein nachträglicher Wechsel zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht möglich ist. Die verspätete Veröffentlichung des Urteils resultiert aus dem Umstand, dass das FG die Revision nicht zugelassen hatte und erst die daraufhin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH Erfolg hatte. In der Revision geht es neben der Frage, ob nachträglich die Gewinnermittlungsart geändert werden kann, wenn bereits eine Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt eingereicht wurde, um die Frage, ob eine Abschreibung für einen Beteiligungsverlust auch bei der 4/3-Rechnung berücksichtigt werden kann.

Grundsätze zur Wahl der Gewinnermittlungsart