Ausgabe 35/2023
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vom 30.08.2023
LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 02.05.2023 - 2 Sa 203/22, rkr.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Praxis nicht einfach, vor allem dann, wenn der behandelnde Arzt im Arbeitsgerichtsprozess als Zeuge Angaben macht. Das LAG Schleswig-Holstein hatte am 02.05.2023 eine Entgeltfortzahlungsklage abgewiesen, da trotz der Zeugenaussage des Arztes aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen war, dass eine Erkrankung in Wirklichkeit nicht vorlag.

Die Klägerin hatte am 04.05.2022 mit Datum 05.05.2022 ein Kündigungsschreiben zum 15.06.2022 verfasst und darin um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift gebeten. Ab 05.05.2022 reichte die Klägerin durchgehend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - also über eine Dauer von sechs Wochen - insgesamt fünf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Die Beklagte zahlte keine Entgeltfortzahlung. In der ersten Instanz wurde der Zahlungsklage stattgegeben, die zweite Instanz wies die Klage hinsichtlich der Entgeltfortzahlung rechtskräftig ab.