Mit Verspätung hat das Bundeskabinett im Rahmen seiner Klausurtagung in Meseberg Ende August doch noch den "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" - das sog. Wachstumschancengesetz - auf den Weg gebracht. Der Entwurf enthält zahlreiche bedeutsame Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Damit soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren.
Gegenüber dem vorhergehenden Referentenentwurf, über den in den Ausgaben 31 und 32 des Steuer-Telex ausführlich berichtet wurde, hat die Bundesregierung noch einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, insbesondere die Wiedereinführung degressiver Abschreibungen. Besondere Inhalte bzw. Änderungen sind folgende:
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