Die wesentlichen Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind zwar erstmals für nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahre anzuwenden und damit grundsätzlich für die Jahresabschlüsse 2010. Ein Wahlrecht ermöglicht jedoch ihre Anwendung bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2008 enden, also insbesondere für das kalendergleiche Wirtschaftsjahr 2009. Das Wahlrecht umfasst alle Neuregelungen. Die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz gilt hingegen bereits für nach 2008 endende Wirtschaftsjahre und damit für den anstehenden Jahresabschluss 2009.
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 12.03.2010 (IV C 6 - S 2133/09/10001) zu den Änderungen geäußert, wonach Unternehmer steuerliche Wahlrechte in der Steuer- und in der Handelsbilanz 2009 nicht mehr übereinstimmend ausüben müssen, da die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft wurde. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte in der Übersicht.
Nunmehr ist zum Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn bei Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
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