Ausgabe 4/2009
Thema der Woche vom 22.01.2009

Neue Entlastungen durch das zweite Konjunkturpaket

Mit dem Pakt zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland sollen durch das umfangreichste Konjunkturprogramm der deutschen Nachkriegsgeschichte 50 Mrd. ı in Investitionen, Steuer- und Abgabensenkungen sowie staatliche Kredite und Bürgschaften für Unternehmen fließen.

Das Kabinett soll das Paket spätestens übernächste Woche verabschieden und der Bundestag wird sich voraussichtlich noch im Februar damit befassen. Sofern anschließend der Bundesrat zustimmt, sollen die meisten Maßnahmen zum 01.07.2009 in Kraft treten, manche Änderungen aber auch rückwirkend ab Jahresbeginn.

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Überblick, wobei die steuerlichen Vorhaben vorangestellt werden.

I. Steuerentlastungen

Die Steuerentlastung für Bürger und Unternehmen soll im Zeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2010 rund 9 Mrd. ı betragen. Diese Mittel sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Der Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG steigt für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 um 170 ı auf 7.834 ı. Ab dem VZ 2010 steigt er um weitere 170 ı auf dann 8.004 ı. Für das laufende Jahr 2009 wird es also neue Lohnsteuertabellen geben, die Arbeitgeber rückwirkend für Gehaltsauszahlungen ab Januar berücksichtigen müssen.
  • Der Eingangssteuersatz wird ab dem VZ 2009 um 1 % von 15 % auf 14 % abgesenkt.