Ausgabe 24/2010
Thema der Woche vom 17.06.2010

Neue Gesetzesregelung zum Halb-/Teilabzugsverbot

Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 kommt es erneut zu einer Reihe von Korrekturen, die als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung erfolgen. Ein wichtiger Punkt ist dabei der Abzug von Verlusten aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn hieraus zuvor keine Einkünfte erzielt worden sind. Der BFH plädiert für einen vollen Abzug, das BMF hingegen nur für einen anteiligen. Nunmehr soll die Verwaltungsauffassung gesetzlich festgeschrieben werden. Ausgangspunkt ist hierbei die Regelung, dass Werbungskosten oder Betriebseinnahmen im Zusammenhang mit zum Teil steuerfreien Einnahmen nur zu 50 % und ab 2009 zu 60 % abgesetzt werden dürfen.

Der bisherige Pingpong-Verlauf in vier Akten