Durch das Jahressteuergesetz
(JStG) 2010 kommt es erneut zu einer Reihe von Korrekturen, die
als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung erfolgen. Ein wichtiger
Punkt ist dabei der Abzug von Verlusten aus dem Verkauf von Anteilen
an Kapitalgesellschaften, wenn hieraus zuvor keine Einkünfte erzielt
worden sind. Der BFH plädiert für einen vollen Abzug, das BMF
hingegen nur für einen anteiligen. Nunmehr soll die Verwaltungsauffassung
gesetzlich festgeschrieben werden. Ausgangspunkt ist hierbei die
Regelung, dass Werbungskosten oder Betriebseinnahmen im Zusammenhang
mit zum Teil steuerfreien Einnahmen nur zu 50 % und ab 2009 zu 60
% abgesetzt werden dürfen.
Der bisherige Pingpong-Verlauf
in vier Akten
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