Ausgabe 3/2017
Thema der Woche vom 17.01.2017

Neue gesetzliche Regelungen für die elektronische Kassenführung

Der Bundestag hat am 15.12.2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (KassenG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 16.12.2016. Bereits am 28.12.2016 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2016, 3152). Ziel des Gesetzes ist die Etablierung eines effektiven Systems, um Manipulationen an digitalen Grundbuchaufzeichnungen bei PC-Kassen bzw. elektronischen Registrierkassen zu verhindern. Zu diesem Zweck werden einheitliche Vorschriften für eine technische Sicherheitseinrichtung vorgegeben; eine neue Kassennachschau soll die Kontrolle in der Praxis ermöglichen und Verwaltungsansichten (z.B. zur Einzelaufzeichnungspflicht) werden gesetzlich verankert. Die meisten Regelungen sind, vorbehaltlich spezieller Anwendungsvorschriften, zum 01.01.2020 anzuwenden.

Das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 und die GoBD

Mit Schreiben vom 26.11.2010 (IV A 4 - S 0316/08/10004-07, BStBl I 2010, 1342) hatte das BMF Stellung zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften genommen. Danach waren insbesondere

  • die Daten in elektronischen Registrierkassen bzw. PC-Kassen jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung zu stellen,
  • alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen,
  • alle elektronischen Kassenaufzeichnungen und auch Unterlagen zum verwendeten Kassensystem selbst zehn Jahre lang aufzubewahren.