Der Bundestag hat am 15.12.2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (KassenG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 16.12.2016. Bereits am 28.12.2016 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2016,
Mit Schreiben vom 26.11.2010 (
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